FAQ

FAQ


Vergütung des Rechtsanwalts in Polen

 

Es gilt eine Vergütungsordnung für Rechtsanwälte in Polen. Im zivilrechtlichen Bereich berechnen sich die Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert. Beispiele:

Streitwert bis 500 PLN                  Gebühr 90 PLN

Streitwert bis 1500 PLN                Gebühr 270 PLN

Streitwert bis 5000 PLN                Gebühr 900 PLN

Streitwert bis 10 000 PLN             Gebühr 1800 PLN

Streitwert bis 50 000 PLN             Gebühr 3600 PLN

Streitwert bis 200 000 PLN          Gebühr 5400 PLN

Streitwert bis 2 000 000 PLN       Gebühr 10 800 PLN

Streitwert bis 5 000 000 PLN       Gebühr 15 000 PLN

Die gesetzlichen Gebührensätze des Rechtsanwalts wurden 2016 abgesenkt, und sind seitdem nicht kostendeckend. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist deswegen jederzeit möglich.

Die jeweils angemessene Anwaltsvergütung ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Bedeutung der Angelegenheit nach billigem Ermessen zu bestimmen.

 

Für die Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt ist die Vereinbarung eines Stundensatzes oder einer Pauschalvergütung üblich. Darüber hinaus sind auch Erfolgshonorare möglich, wobei die Gebührenvereinbarung zwingend einen erfolgsunabhängigen Gebührenteil zu beinhalten hat.

 

 

 

 

 

 

Powrót